01.12.2017 BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ, Linz
In Zusammenarbeit mit der WTG OÖ veranstaltet die BVS OÖ eine freiwillige Weiterbildungsveranstaltung für Rauchfangkehrer und andere Interessierte mit dem einzigen Inhalt: „Sicherheit bei Feuerungsanlagen“. Als Vortragende stehen zertifizierte Sachverständige der Brandverhütungsstelle für OÖ, ein Rauchfangkehrermeister der WTG OÖ und ein Techniker des TÜV Süd zur Verfügung. Mit viel Praktischen Erfahrungen werden die Referenten im Vortrag und in der Gemeinsamen Diskussion auf Fragen und Probleme des Alltags eines Rauchfangkehrers eingehen und die Kursteilnehmer mit dem aktuellen Stand der Normen und Gesetze vertraut machen.
Rauchfangkehrer und andere Interessierte!
Freitag, 01. Dezember 2017, 09:00 – 16:30 Uhr
OIB und Bauverordnung
Gesetze und Normen zu Heizanlagen
Sicherheitseinrichtungen bei Feuerungsanlagen
die Feuerstättenüberprüfung in der Praxis
Brandfälle bei Heizungsanlagen und Ihre Erkenntnisse daraus
Ing. Helmut BERGHAHN
zertifizierter Sachverständiger für den Vorbeugenden Brandschutz
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ
Ing. Andreas Milkovics
zertifizierter Sachverständiger für den Vorbeugenden Brandschutz
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ
Ing. Stefan SCHIPKE
zertifizierter Sachverständiger für den Vorbeugenden Brandschutz
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ
Ing. Gerhard HOFER
Technischer Landesinnungswart
Ing. Stefan SCHIPKE
EUR 146,- exkl. Ust
Arbeitsunterlagen im Preis inbegriffen
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ, Petzoldstraße 45, 4020 Linz
per FAX 0732 / 7617 – 39
Rechnungslegung
Die angegebenen Kursbeiträge, einschließlich Umsatzsteuer, sind bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Die Rechnungslegung erfolgt nach dem Kursbesuch.
Storno
Für Anmeldungen, die nicht bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll berechnet werden. Bei sonstigen Stornierungen werden € 18,-- (Unkostenbeitrag) in Rechnung gestellt. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Einganges der schriftlichen Stornierung. Sie können jedoch eine Ersatzperson nennen.
Absage
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ eine rechtzeitige Absage vor. Bei Absagen oder Terminverschiebungen können wir keinen Ersatz für entstandene Aufwendungen leisten.