Weiterbildung der Rauchfangkehrer TRVB 118 und 105

01.12.2017 BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ, Linz

 

Beschreibung

In Zusammenarbeit mit der WTG OÖ veranstaltet die BVS OÖ eine freiwillige Weiterbildungsveranstaltung für Rauchfangkehrer und andere Interessierte mit dem einzigen Inhalt: „Sicherheit bei Feuerungsanlagen“. Als Vortragende stehen zertifizierte Sachverständige der Brandverhütungsstelle für OÖ, ein Rauchfangkehrermeister der WTG OÖ und ein Techniker des TÜV Süd zur Verfügung. Mit viel Praktischen Erfahrungen werden die Referenten im Vortrag und in der Gemeinsamen Diskussion auf Fragen und Probleme des Alltags eines Rauchfangkehrers eingehen und die Kursteilnehmer mit dem aktuellen Stand der Normen und Gesetze vertraut machen.

Zielgruppe

Rauchfangkehrer und andere Interessierte!

Termin

Freitag, 01. Dezember 2017, 09:00 – 16:30 Uhr

Inhaltschwerpunkte

OIB und Bauverordnung

Gesetze und Normen zu Heizanlagen

Sicherheitseinrichtungen bei Feuerungsanlagen

die Feuerstättenüberprüfung in der Praxis

Brandfälle bei Heizungsanlagen und Ihre Erkenntnisse daraus

Vortragende

Ing. Helmut BERGHAHN
zertifizierter Sachverständiger für den Vorbeugenden Brandschutz
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ

Ing. Andreas Milkovics
zertifizierter Sachverständiger für den Vorbeugenden Brandschutz
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ

Ing. Stefan SCHIPKE
zertifizierter Sachverständiger für den Vorbeugenden Brandschutz
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ

Ing. Gerhard HOFER
Technischer Landesinnungswart

Seminarleiter

Ing. Stefan SCHIPKE

Seminargebühr

EUR 146,- exkl. Ust

Arbeitsunterlagen im Preis inbegriffen

Veranstaltungsort

BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ, Petzoldstraße 45, 4020 Linz

Anmeldung

per FAX 0732 / 7617 – 39

Anmeldeformular downloaden

 

 

Rechnungslegung

Die angegebenen Kursbeiträge, einschließlich Umsatzsteuer, sind bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Die Rechnungslegung erfolgt nach dem Kursbesuch.

 

Storno

Für Anmeldungen, die nicht bis 7 Tage vor Veranstal­tungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll berechnet werden. Bei sonstigen Stornierungen werden € 18,-- (Unkosten­beitrag) in Rechnung gestellt. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Einganges der schrift­lichen Stornie­rung. Sie können jedoch eine Ersatz­person nennen.

 

Absage

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die BVS-Brandver­hütungsstelle für OÖ eine rechtzeitige Absage vor. Bei Absagen oder Terminverschiebungen können wir keinen Ersatz für entstandene Aufwendungen leisten.