Warum?

In Rauch- und Abgasfängen sowie Rauchgasleitungen sollen Rauch- und Abgase von Feuerstätten gefahrlos direkt ins Freie abgeleitet werden. Um dies zu gewährleisten müssen alle Fänge eine gewisse Dichtheit aufweisen, sodass keine gefährlichen Gase in den Wohnbereich kommen können.
Man unterscheidet zwischen Unterdruckfängen (in diesen werden die Rauch- und Abgase durch ihren natürlichen Auftrieb abgeleitet) und Überdruckfängen (in diesen werden die Rauch- und Abgase mittels Gebläse mit Überdruck abgeleitet).

 

Durchführung

Jede Rauch- und Abgasführung ist bei Anschluß einer neuen Feuerstätte oder wesentlicher Änderung oder periodisch alle fünf oder zehn Jahre auf Dichtheit zu überprüfen.
Da eine vollkommene Dichtheit nicht möglich ist, sind geringe Leckraten erlaubt. Bei Unterdruckfängen dürfen zwei Liter Luft pro Quadratmeter innerer Oberfläche pro Sekunde bei einem Überdruck von 40 Pascal entweichen, bei Überdruckfängen dürfen 0,006 Liter pro Quadratmeter innerer Oberfläche pro Sekunde bei einem Überdruck von 200 Pascal entweichen. Der große Unterschied der zulässigen Leckrate kommt daher weil beim Unterdruckfang im Normalfall durch eine Undichtheit Umgebungsluft von außen in den Rauchfang gesaugt wird, beim Überdruckfang aber immer Rauch- und Abgase vom Rauchfang in den Wohnraum geblasen werden.


Die Messung wird durch moderne elektronische Messgeräte überprüft.
Der Rauchfang ist dazu oben und unten zu verschließen und anschließend wird eine geringe Luftmenge eingeblasen, bis der Prüfdruck erreicht ist, infolge wird die Luftmenge gemessen, welche notwendig ist um den Druck gleich zu halten. Der maximal zulässige Wert kann wie oben beschrieben ermittelt werden, die gemessene Leckrate muß jedenfalls geringer sein. Der Prüfdruck ist sehr gering, zum Vergleich ist der Druck im Reifen eines durchschnittlichen PKW ca. 1,5 bis 2,5 bar, dies entspricht 150.000 bis 250.000 Pascal.

Sollte die geforderte Leckrate nicht erreicht werden, so ist der Rauch- oder Abgasfang von seiner Innenseite her mit einer Rauchfangkamera zu begutachten, da dann bereits Risse oder sichtbare Löcher im Innenrohr des Fanges zu erwarten sind.
Die genaue Ermittlung der Undichtheit kann unter Umständen auch mit einer Rauchpatrone erfolgen.
Bei einschaligen Fängen (z.B. gemauerte Ziegelfänge) kann die Dichtheitsprobe auch nur mit einer Rauchpatrone durchgeführt werden.