Bestimmungen zur Gewerbeausübung
Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (GewO)
regelt das in Verkehr bringen von Feuerungsanlagen, die Erstabnahme und wiederkehrende Überprüfung von Heizungsanlagen, weiters die Belange des Rauchfangkehrers sowie die Kehrfristen
Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (LuftREnTG)
legt die Anforderungen an feste und flüssige Brennstoffe sowie Sicherheitsbestimmungen für Heizungsanlagen fest, regelt die Abgasgrenzwerte und beinhaltet die Überprüfungsprotokolle
Link: Bundeskanzleramt Rechtisinformationssystem (HaBV)
legt die Anforderungen für gasförmige Brennstoffe sowie Sicherheitsbestimmungen für Heizungsanlagen fest, regelt die Abgasgrenzwerte und beinhaltet die Überprüfungsprotokolle
Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (GasV)
betrifft die Abnahme und Überprüfung von gewerbliche Feuerungsanlagen über 50 kW
Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (FAV)
regelt bauliche Ausführungen von Gebäuden und beinhaltet Angaben über die Ausführung von Abgasanlagen und dem baulichen Brandschutz
Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (Oö.BauTG)
Link: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem (Oö. BauTV)
Link: Österreichisches Institut für Bautechnik (OiB 2011)