Die Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen ist geregelt im LGBL 114/2002 §25 und darf vom Rauchfangkehrer angeboten werden. Der Rauchfangkehrer muss bei der Kehrung kontrollieren ob diese Überprüfung durchgeführt wurde.
Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung
- bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften,
- von mehr als 15 und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften,
- ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
zu überprüfen.
(Achtung! Im Video sind noch alte Gesetze/Verordnungen bzw. Abstandsrichtlinien und Fristen zitiert.)