Feuerungsanlagenüberprüfung

Die Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen ist geregelt im LGBL 114/2002 §25 und darf vom Rauchfangkehrer angeboten werden. Der Rauchfangkehrer muss bei der Kehrung kontrollieren ob diese Überprüfung durchgeführt wurde.

 

Fristen:

Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung

- bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften,

- von mehr als 15 und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften,

- ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften

zu überprüfen.

 

(Achtung! Im Video sind noch alte Gesetze/Verordnungen bzw. Abstandsrichtlinien und Fristen zitiert.)